Stellungnahme zu Schwefeldioxid (SO2)-Emissionswerten und Genehmigungen der PCK Raffinerie GmbH

Stellungnahme zu Schwefeldioxid (SO2)-Emissionswerten und Genehmigungen der PCK Raffinerie GmbH

Rechtliche Grundlage und Einordnung der SO2-Grenzwertfestlegungen

Die in mehreren Zeitungsartikeln getroffene Aussage, dass PCK bereits vor dem Embargo gegen russisches Erdöl mit einer Ausnahmegenehmigung gearbeitet habe, ist nicht korrekt. Sie muss im Kontext der gesamten 13. BImSchV betrachtet und terminologisch korrekt eingeordnet werden.

Innerhalb der europäischen und deutschen Gesetze gibt es Regelungen für Neuanlagen und für bestehende Anlagen.

Für das Industriekraftwerk (IKS) gilt aufgrund seiner installierten Feuerungswärmeleistung die 13. BImSchV, Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen. Diese sieht für Neuanlagen einen Grenzwert für Schwefeldioxid (SO2) von 200mg/Nm3 vor.

Da das IKS vor dem Stichjahr 2015 im Sinne der 13. BImSchV in Betrieb genommen wurde (1998), ist das IKS eine bestehende Anlage und keineNeuanlage.
Das Kraftwerk (als Teil der Raffinerie) der PCK verbrennt zudem den Rückstand der letzten Verarbeitungsstufe einer Raffinerie, die auch als Destillations- und Konversionsrückstände bezeichnet werden.
Diese Konstellation aus einer bestehenden Großfeuerungsanlage, die Destillations- und Konversionsrückstände in einer Raffinerie verfeuert, ist im §51 der 13. BImSchV geregelt. Sie stellt somit keine Ausnahmegenehmigung dar, sondern ist Teil der Verordnung für bestehende Anlagen, die einen maximalen SO2-Grenzwert von 600mg/Nm³ ermöglicht.

Auf dieser rechtlichen Grundlage hat die PCK im Jahr 2017, abgestimmt mit der Überwachungsbehörde (Landesamt für Umwelt), einen SO2-Grenzwert von 500 mg/Nm³ beantragt. Die Behörde hat in ihrer Entscheidung diesen beantragten Grenzwert festgesetzt, jedoch – wie bei Entscheidungen dieser Art üblich - bis 31.12.2023 befristet.

Diese Entscheidung ist eine Festsetzung, keine Ausnahmegenehmigung.
 

Veränderte Situation seit dem 1. Januar 2023

Die Anlagen der PCK Raffinerie sind auf russisches Rohöl ausgerichtet und optimiert. Es besteht eine eingeschränkte Flexibilität hinsichtlich des Schwefelgehaltes im Rohöl. Auf mögliche Überschreitungen der gegenwärtig genehmigten Emissionsgrenzwerte hat PCK bereits im Juni 2022 Politik und Behörden hingewiesen.

Mit Verarbeitung von alternativen Rohölen ab dem 1.1.2023 sind die Einschränkungen offenkundig geworden. PCK hat daraufhin einen neuen Antrag auf Grundlage der europäischen IE-Richtlinie 2010/75/EU auf Zulassung eines SO2-Grenzwerts von 1.000 mg/Nm³ gestellt. Das Verfahren ist andauernd.

Notwendige technologische Anpassungen in der Raffineriekonfiguration sind Bestandteil der Projekte des Fördermittelantrages „Rostock Only“, welchen die PCK am 7. Juli 2023 an das BMWK gestellt hat. Planerische Vorbereitungen sind bereits im Gange. Selbstverständlich ist es unser Ziel, die deutschen Grenzwerte auch im Rahmen der Verarbeitung alternativer internationaler Rohöle einzuhalten.
 

Das Verhältnis zu unseren Nachbarn links und rechts der Oder ist uns sehr wichtig und Besorgnisse von Bürgerinnen und Bürgern nehmen wir sehr ernst. Die kontinuierlichen Immissionsmessungen über die Luftgütemessstationen des LfU in der Stadt Schwedt sowie der polnischen Hauptinspektion für Umweltschutz (GŁÓWNY INSPEKTORAT OCHRONY ŚRODOWISKA)  in Widuchowa zeigen, dass die dort gemessenen Werte deutlich unter den gültigen SO2-Immissionsgrenzwerten liegen. Die Messwerte dieser Luftgütemessstationen können über das Internet von jedem zu jeder Zeit abgerufen werden.

 

Webseiten:

Messstation Widuchowa:
https://powietrze.gios.gov.pl/pjp/current/station_details/table/961/3/0

Messstation Schwedt:

https://luftdaten.brandenburg.de/de/luftguete?p_p_id=zitbb_luftguete_portlet_LuftguetePortlet&p_p_lifecycle=0&p_p_state=normal&p_p_mode=view&_zitbb_luftguete_portlet_LuftguetePortlet_tab=tab1